Das bayerische Wappen

Das Bayerische Staatswappen wurde am 5. Juni 1950 mit dem "Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern" eingeführt. Die einzelnen heraldischen Elemente des "großen bayerischen Staatswappens" haben historische Bedeutung.

Der goldene Löwe

im schwarzen Feld war ursprünglich das Symbol der Pfalzgrafen bei Rhein. Nach der Belehnung des bayerischen Herzogs Ludwig im Jahre 1214 mit der Pfalzgrafschaft diente es jahrhundertelang als gemeinsames Kennzeichen der altbayerischen und pfälzischen Wittelsbacher. Heute steht der aufgerichtete, goldene und rotbewehrte Pfälzer Löwe im linken oberen Feld für den Regierungsbezirk Oberpfalz.

Der "Fränkische Rechen"

Das zweite Feld ist von Rot und Weiß (Silber) mit drei aus dem Weiß aufsteigenden Spitzen geteilt. Dieser "Rechen" erschien um 1350 als Wappen einiger Orte des Hochstifts Würzburg und seit 1410 auch in den Siegeln der Fürstbischöfe. Heute steht der Fränkische Rechen für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken.

Der blaue Panther

Links unten im dritten Feld zeigt sich ein aufgerichteter, blauer, goldbewehrter Panther auf weißem (silbernem) Grund. Ursprünglich wurde er im Wappen der in Niederbayern ansässigen Pfalzgrafen von Ortenburg geführt. Später übernahmen ihn die Wittelsbacher. Heute vertritt der blaue Panther die altbayerischen Regierungsbezirke Niederbayern und Oberbayern.

Die drei schwarzen Löwen

Im vierten Feld sind auf Gold drei übereinander angeordnete, herschauende, schwarze, rotbewehrte Löwen dargestellt. Sie sind dem alten Wappen der Hohenstaufen, der einstigen Herzöge von Schwaben, entnommen. Im Staatswappen repräsentieren diese drei Löwen den Regierungsbezirk Schwaben.

Der weiß-blaue Herzschild

ist in Weiß (Silber) und Blau schräg gerautet. Früher das Wappen der Grafen von Bogen, wurde er 1247 von den Wittelsbachern als Stammwappen übernommen. Die weiß-blauen Rauten gelten heute als bayerisches Wahrzeichen und werden auch offiziell als "Kleines Staatswappen" verwendet.

Die Volkskrone

auf dem gevierten Schild mit dem Herzschild in der Mitte besteht aus einem mit Steinen geschmückten goldenen Reifen, der mit fünf ornamentalen Blättern besetzt ist. Die Volkskrone, die sich erstmals im Wappen von 1923 findet, bezeichnet nach dem Wegfall der Königskrone die Volkssouveränität.



Die bayerische Verfassungsmedaille

Die Verfassungsmedaille wurde am 1. Dezember 1961, vom damaligen Landtagspräsidenten Rudolf Hanauer gestiftet. Sie gehört zu den staatlichen Auszeichnungen, die im Freistaat Bayern am seltensten verliehen werden. Die Medaille trägt auf der Vorderseite das große Bayerische Staatswappen, auf der Rückseite die Inschrift “Bayerische Verfassung” mit den Jahreszahlen 1818, 1919, 1946.

Die Verfassungsmedaille in Gold wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich “in hervorragender Weise” um die Verfassung des Freistaates Bayern verdient gemacht haben. Die Verfassungsmedaille in Silber wird an Persönlichkeiten verliehen, die sich “besonders” um die Verfassung des Freistaates Bayern verdient gemacht haben.



Logo des Bayerischen Landtages

Zum 50. Jahrestag des Einzugs in das Maximilianeum hat sich der Bayerische Landtag ein neues Logo zugelegt. Statt der bisher verwendeten vereinfachten graphischen Darstellung des Gebäudes umfaßt das neue Logo mehr.

Es symbolisiert in seiner Darstellung das Maximilianeum zusammen mit der Arbeit des Landtags, hierdurch wird das Gebäude mit seinem "Innenleben" verbunden.

Auch mit diesem geänderten Logo unterstreicht das bayerische Parlament seinen Anspruch, ein offener Landtag zu sein, seine Arbeit transparent zu machen und einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln.

In stilisierter Form greift das Logo die Symbiose zwischen Maximilianeum und Landtag auf. Bewußt wurde das Gebäude als identitätsbildend in den Mittelpunkt gerückt. Die Halbkreise deuten die Sitzreihen des Plenarsaals an; darüber hinaus lassen sie auch weitere Assoziationen zu – etwa die, daß aus dem Gebäude Impulse wellenartig nach außen ausstrahlen, wie auch umgekehrt Wege nach innen führen. Zeichenhaft steht das für das Leitbild eines offenen Landtags, dem der Dialog zwischen Politik und Gesellschaft, zwischen Abgeordneten und Bürgern ein Grundanliegen ist. Das Logo wurde von den Graphik-Designern Roland Schneider und Alexandra Bauer, Pöcking, entwickelt.

Zu den Einzelheiten des Logos:

Das in seiner Art einmalige Gebäude hat einen hohen Bekanntheitsgrad und Wiedererkennungswert. Für das Wort-Bild-Zeichen ist es auf den Mittelteil reduziert und als Strichzeichnung stark vereinfacht, ohne auf charakteristische Elemente zu verzichten

Die Bögen, die sich links um das Gebäude gliedern, stellen die Sitzreihen des Plenarsaals dar. Dies veranschaulicht die Funktion des Gebäudes als Sitz des Bayerischen Parlaments. Die stilisierte Darstellung erlaubt mehrere Assoziationen

Impulse führen wellenartig vom Landtag weg – hinaus zum Volk – von hier aus werden die Gesetze gemacht

Die Gänge führen zum Landtag hin, als Sinnbild für die Offenheit des Hauses (viele Besuchergruppen) und die Möglichkeit des Bürgers, sich direkt an den Landtag zu wenden (Petitionsrecht)

Die Anordnung der Bögen zum Gebäude erlaubt die Assoziation mit dem umgebenden Rondell und der nahen Isar

Die Verwendung einer Zusatzfarbe unterstützt die visuelle Identität. Das leuchtende Blau steht für Bayern

Der Schriftzug "Bayerischer Landtag": Die Schrift "Rotis Sans Serif", entwickelt von Otl Aicher, soll Offenheit und Modernität unterstreichen, ohne modisch zu sein

Die asymmetrische Anordnung der Elemente soll Dynamik für Bewegung und Veränderung anzeigen. Der Landtag als gesetzgebendes Organ trifft Entscheidungen für die künftige Entwicklung Bayerns



Die bayerische Landeshymne

"Gott mit dir, dem Bayernvolke, daß wir, uns'rer Väter wert,
fest in Eintracht und in Frieden bauen uns'res Glückes Herd!
Daß mit Deutschlands Bruderstämmen einig uns ein jeder schau
und den alten Ruhm bewähre unser Banner weiß und blau!"

Das Lied "Für Bayern" war seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bereits weit verbreitet, bevor es durch Initiativen des Bayerischen Landtags offizielle Hymne des Freistaates wurde.

Dichter der Urfassung war der Münchner Lehrer Michael Öchsner, Herausgeber der ersten Zeitschrift des Bayerischen Lehrervereins. Komponist war Konrad Max Kunz, Professor am Münchner Konservatorium (heute Musikhochschule) und Chordirigent in der Königlichen Oper (heute Staatsoper) und im Bayerischen Sängerbund. Öchsner und Kunz wirkten zusammen in der alten Münchner Bürger-Sänger-Zunft, der sie 1860 das Lied "Für Bayern" widmeten. Es verbreitete sich rasch in Vereinen, in denen Öchsner, Kunz und ihre Freunde von der Sängerzunft mitwirkten (Schützenvereine und die in den Jahren seit 1860 neu gegründeten Turnvereine, Bayerischer Lehrerverein und Bayerischer Sängerbund).

Als die Nationalhymne der Weimarer Republik 1952 zur Hymne der Bundesrepublik Deutschland bestimmt worden war, beschloß der Bayerische Landtag einstimmig, die Deutschlandhymne und das Lied "Für Bayern" sollten in den Schulen gelehrt und gemeinsam im Bayerischen Rundfunk verwendet werden. Die damalige Bayerische Staatsregierung (Große Koalition aus CSU und SPD) vollzog den Landtagsbeschluß am 3.3.1953. Da das zuständige Innenministerium 1964 von einer gesetzlichen Regelung der Hymnenfrage abriet, wurde sie abschließend durch Bekanntmachung des Ministerpräsidenten geregelt. Das Bayernlied, das seit 1964 offiziell "Hymne" genannt wird, genießt den Schutz des § 90a StGB, der die Verunglimpfung von Bundeshymne und Landeshymnen verbietet.

In der Urfassung von 1860 gab es eine dritte Strophe, die sogenannte "Königsstrophe". Ihr erster Vers lautete: "Gott mit ihm, dem Bayernkönig! Segen über sein Geschlecht!" 1918 wurde diese Strophe in den meisten Liederbüchern getilgt. Der bayerische Dichter Josef Maria Lutz verfaßte 1946 eine neue dritte Strophe. Sie beginnt mit den Worten: "Gott . . . mit allen, die der Menschen heilig Recht treu behüten und bewahren!"

Diskussionen über unterschiedliche Textgestaltungen beendete Ministerpräsident Franz Josef Strauß mit einer Bekanntmachung vom 18. Juli 1980. Darin ist festgelegt, daß der 1953 beschlossene zweistrophige Text, der im wesentlichen der Urfassung entspricht, bei offiziellen Anlässen verwendet wird.

Literaturhinweis: Eine Darstellung der Hymnengeschichte hat der Bayerische Landesverein für Heimatpflege in seiner Zeitschrift "Schönere Heimat", Heft 4, 1996 veröffentlicht.

Hier haben Sie die Möglichkeit sich die Bayernhymne anzuhören:
au-Datei (Unix/Mac; 488 KB)
wav-Datei (DOS/Windows; 488 KB)




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