Die Stiftung Maximilianeum

"Maximilianeum" beinhaltet dreifaches: die Studienstiftung, das Bauwerk und das Bayerische Parlament.

Schon als Kronprinz faßte Maximilian II. von Bayern (1811-1864) den Plan, „auf der Isarhöhe bei München einen großen Nationalbau“ zur „Hebung des monarchischen nationalen Volksgeistes“ errichten zu lassen. Dazu gesellte sich bald die Idee eines „Athenäums“, einer Anstalt mit dem Ziel, talentvollen Jünglingen (jeglichen Standes) die Erreichung jener Stufe wissenschaftlicher und geistiger Ausbildung zu erleichtern, welche zur Lösung der höheren Aufgaben des Staatsdienstes erforderlich ist“. 1852 wurde das "Athenäum", das endgültig seit 1857 nach dem Stifter "Maximilianeum" heißt, provisorisch in einem Mietshaus untergebracht. Als Stipendiaten wurden sechs Abiturienten aus Bayern und der Pfalz ausgewählt, die ohne materielle Sorgen Rechts- und Staatswissenschaft studieren konnten.

Leider war es Max II. nicht mehr gegönnt, die Vollendung des Anstaltsgebäudes zu erleben, und auch die juristische Form erhielt die Stiftung erst unter seinem Sohn und Thronfolger Ludwig II.: Gemäß der Urkunde von 1876 gehören der Stiftung bis heute der Maximilianeums-Bau sowie eine Galerie mit Historienbildern und Marmorbüsten. Nach dem Ende der Monarchie 1918 ging das Protektorat über das Maximilianeum auf die Ludwig-Maximilians-Universität München über; dies ist bis auf den heutigen Tag so geblieben. Die Inflation zehrte das Stiftungsvermögen rasch auf, so daß als einzige spärliche Einnahmequelle die Eintrittsgelder der Galerie blieben. Die finanzielle Situation besserte sich erst, als das ausgebombte Bayerische Parlament 1949 ins Maximilianeum einzog, gegen einen jährlichen Mietzins von 70.000 DM und gegen Übernahme der Unterhaltspflicht des Gebäudes.

Seit 1980 ermöglicht die "Wittelsbacher Jubiläums-Stiftung" neben 26 Abiturienten auch 10 begabten Mädchen Bayerns ein Stipendium. So haben seit der Gründung der Anstalt rund 800 Studentinnen und Studenten die Vorzüge der Stiftung genossen. Bekannte "Maximilianer" waren u.a. die beiden bayerischen Ministerpräsidenten Eugen Ritter von Knilling und Franz Josef Strauß sowie der Physiker Werner Heisenberg.




Historisches

Der Stifter

Unter den zahlreichen kunst- und kulturbeflissenen bayerischen Herrschern aus dem Hause Wittelsbach ragt Maximilian II. (1811-1864) als besonders unermüdlicher Förderer der Wissenschaften hervor. So holte der König, der am liebsten Geschichtsprofessor geworden wäre, zahlreiche berühmte Gelehrte aus ganz Deutschland an die Universität seiner Landeshauptstadt. Darüber hinaus gründete er das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg sowie das Bayerische Nationalmuseum in München, reformierte das Schulwesen und rief nicht zuletzt die nach ihm benannte Stiftung Maximilianeum ins Leben.

Die Gründung

Schon als Kronprinz hatte Maximilian den Plan gefaßt, eine Einrichtung zur Förderung junger Studenten zu schaffen. Als er 1848 den Thron bestieg, ging er daran, sein ehrgeiziges Projekt zu realisieren. Der Landtag verweigerte ihm jedoch hartnäckig die nötigen Mittel. So griff Maximilian schließlich in seine Privatschatulle, als er 1852 das Athenäum gründete, welches fünf Jahre später in "Königliches Maximilianeum" umbenannt wurde. Das Attribut "königlich" verschwand im Gefolge der Novemberrevolution von 1918. Seitdem trägt die Einrichtung ihren heutigen Namen.

Der Stiftungszweck

Mit dieser Stiftung verband der König das Ziel, die sechsundzwanzig besten Abiturienten aus allen Teilen Bayerns ohne Ansehen ihres Standes und des Einkommens ihrer Eltern für den höheren Staatsdienst zu gewinnen. Zu diesem Zwecke ermöglichte er denjenigen, die das strenge Auswahlverfahren bestanden hatten, ein von materiellen Sorgen unbelastetes Studium an der Münchner Universität. Hatte Maximilian seine Stipendiaten zunächst auf die Rechtswissenschaft verpflichtet, ließ er ab 1860 auch die meisten anderen Fächer zu. Ausgenommen sind nach wie vor nur Medizin und Theologie für das geistliche Amt.

Die ersten Jahre

Wohnten die ersten Stipendiaten unter Leitung von Vorstand Hannecker noch in einem unscheinbaren Mietshaus nahe der Universität, ist die Stiftung seit 1874 im Maximilianeum untergebracht, einem im Renaissancestil errichteten Repräsentationsbau, welcher die Maximilianstraße nach Osten hin abschließt. Bis 1918 teilten sich die Studenten das Haus mit den Mitgliedern der Königlichen Pagerie, der Schule der bayerischen Edelknaben. Bis zu Beginn des Zweiten Weltkriegs befand sich im Maximilianeum zudem noch eine öffentliche Galerie, in der dreißig Historiengemälde sowie vierundzwanzig Marmorbüsten großer Persönlichkeiten der Menschheitsgeschichte gezeigt wurden.

Gebäude, Büsten und Gemälde gehören der Stiftung auch heute noch. Rechtsgrundlage ist eine Urkunde vom 20. August 1876, mit welcher Ludwig II. (1845-1886) der Studieneinrichtung ihre immer noch gültige juristische Form verlieh. Die detaillierten Regelungen sind der Urkunde mit den Grundbestimmungen für das Kgl. Maximilianeum hinzugegeben.

Drittes Reich und Zweiter Weltkrieg

Die turbulenteste Phase ihrer Geschichte erlebte die Stiftung Maximilianeum zwischen den beiden Weltkriegen. Zwar überstand sie den Sturz der Monarchie unbeschadet, weil Max II. für diesen Fall verfügt hatte, daß das Protektorat über die Stiftung vom König auf den Rektor der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) übergehen sollte. Schwer getroffen jedoch wurde die Stiftung durch die große Inflation der zwanziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, in der sie ihr gesamtes Vermögen von etwa eineinhalb Millionen Reichsmark verlor. Da die Stiftung von den Eintrittsgeldern der Besucher ihrer Galerie nicht leben konnte, wurden Teile des Hauses vermietet, und die Stipendiaten mußten für das Privileg, im Maximilianeum zu wohnen, einen monatlichen Obulus entrichten.

Im Dritten Reich sah sich die Stiftung neben dem Dauerproblem leerer Kassen besonders mit massiven Gleichschaltungsversuchen konfrontiert. Allerdings konnten diese ebenso abgewehrt werden wie das Ansinnen von einigen NS-Größen, im Maximilianeum eine Parteibehörde unterzubringen. Obwohl also die Stiftung als Institution dem Nationalsozialismus reserviert gegenüberstand und mit Eduard Hamm (1879-1944), der in der Weimarer Republik Reichswirtschaftsminister gewesen war, eines ihrer Mitglieder in politischer Haft verlor, gab es durchaus einzelne Absolventen, welche sich dem braunen System verschrieben. Theodor von der Pfordten (1873-1923) etwa zählte zu den Kumpanen Hitlers, die 1923 vor der Feldherrnhalle den Tod fanden, und mit Franz Gürtner (1881-1941) war zwischen 1932 und 1941 ein Maximilianeer Reichsjustizminister.

Nachkriegszeit und Bayerischer Landtag

Beinahe jedoch hätte das Dritte Reich der Stiftung doch noch den Garaus gemacht. Denn durch die im Zweiten Weltkrieg verursachten schweren Schäden am Gebäude sah sie sich vor schier unlösbare finanzielle Schwierigkeiten gestellt. Die Rettung kam schließlich 1949. Damals zogen der Landtag wie auch der (1999 aufgelöste) Senat als neue Mieter in das Maximilianeum ein. Die Krise war überstanden, und die Staatsorgane hatten eine repräsentative Heimstatt gefunden, nachdem das unscheinbare alte Parlamentsgebäude in der Innenstadt im Krieg zerstört worden war. Trotz gelegentlicher Spannungen hat sich die Symbiose von Stiftung und Landtag im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte bewährt.

Zustiftung

Als Max II. die Stiftung 1852 ins Leben rief, waren zum Studium an den drei Hochschulen, die es damals in Bayern gab, nur Männer zugelassen. Daher ist laut Gründungsdokument die Förderung "talentvollen ... Jünglingen" vorbehalten. Nach der Öffnung der Hochschulen für Frauen zu Beginn des 20. Jahrhunderts war diese Bestimmung anachronistisch geworden. Trotzdem sollte die Förderung von Studentinnen noch bis 1980 auf sich warten lassen. Verantwortlich dafür war die juristische Vorschrift, wonach Stiftungsurkunden nicht geändert werden dürfen. Die einzige Möglichkeit, auch weibliche Stipendiaten aufzunehmen, bestand folglich darin, eine zweite, eigens für Frauen gedachte Stiftung ins Leben zu rufen. Dazu brauchte man jedoch Geld, und daran fehlte es leider lange Zeit. Erst 1980 konnte dank der Großzügigkeit des Herzogs Albrecht die Wittelsbacher Jubiläumsstiftung gegründet werden.

Da im Maximilianeum nicht genügend Platz vorhanden war, mußten die Stipendiatinnen vierzehn Jahre lang in einem nahegelegenen Internat untergebracht werden. Mit der Fertigstellung des Neubaus 1994 fand die räumliche Trennung der beiden Stiftungen ihr Ende. Seitdem leben alle Stipendiaten - im Durchschnitt 45, davon knapp die Hälfte Frauen - unter dem Dach des Maximilianeums.




Parlamentarismus in Bayern seit 1311

Der Bayerische Landtag ist mit seiner über 170 jährigen Geschichte eines der ältesten deutschen Parlamente. In der Entwicklung des europäischen Parlamentarismus steht es mit an der Spitze. Seine Anfänge jedoch reichen bis in den Beginn des 14. Jahrhunderts zurück. Die ersten Schritte dazu vollzogen sich in Niederbayern.

1311

Die "Ottonische Handfeste" vom 15. Juni markiert diesen Beginn der parlamentarischen Geschichte Bayerns. Der Wittelsbacher Otto III., Herzog von Niederbayern/Landshut, benötigte dringend Geld. Dafür bewilligte der niederbayerische Adel eine neue Steuer, ließ sich aber gleichzeitig eigene Rechte (z.B. Niedergerichtsbarkeit) bestätigen. Diese Urkunde wurde zur Grundlage für die Freiheiten der drei Landstände Adel, Geistlichkeit und Städte. Diese Landstände wurden auch Landschaft genannt.

1508

Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurden die Herzogtümer Ober- und Niederbayern wiedervereinigt. Seither tagten die Landstände Bayerns zusammen. Ihr Ziel - ein größeres Mitspracherecht - erreichten sie mit der erklärten "Landesfreiheit" von 1508. Sie wurde das "Grundgesetz" der landständischen Verfassung Bayerns auf 300 Jahre.

1669

Die Zeit des fürstlichen Absolutismus drängte die Macht der Landstände wieder zurück. Eingeleitet jedoch war dieser Vorgang bereits während der langen Regentschaft Kurfürst Maximilians I. - 1669 versammelte sich der altbayerische "Landtag" zum letzten Mal. Er wurde seitdem nie mehr einberufen. Lediglich ein "ständiger Ausschuß" führte die Geschäfte weiter - bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Nominell blieben die landständischen Rechte und Freiheiten erhalten.

1808

Als Bayern während der napoleonischen Kriege kurz vor dem Staatsbankrott stand, schien nur mehr eine moderne Verfassung mit einem Parlament die Einheit des Staates und geordnete Finanzen zu garantieren. So erließ König Max I. Joseph am 1. Mai eine Konstitution, die bestimmte bürgerliche Grundrechte einräumte. Die alte "Landschaft" wurde aufgelöst. Die vorgesehene Nationalrepräsentation unterblieb.

1818

Schließlich sah sich der König gezwungen, eine neue Verfassung zu gewähren. Nach englischem Vorbild legte sie eine Ständeversammlung mit zwei Kammern fest. Die 1. Kammer - die der Reichsräte - bestand aus Mitgliedern kraft Geburt, Besitz, Amt oder königlicher Ernennung. In der 2. Kammer saßen - teils indirekt - gewählte Abgeordnete von Adel, Geistlichkeit, Bürgern und Bauern.

1819

Am 4. Februar konnte der König die erste Ständeversammlung eröffnen. Die Sitzungsperioden nannte man "Landtag". Hauptaufgabe dieses 1. Landtags war es, die Staatsfinanzen zu ordnen und das Budget festzusetzen.

1849

Die bayerische Volksvertretung erhielt nun ganz offiziell die Bezeichnung "Landtag". Sitz des Landtags war von 1819 bis 1934 das Haus Prannerstraße 20 (Nähe Promenadenplatz) in München.

1881

Die geheime Wahl der Landtagsabgeordneten wird eingeführt.

1907

Erstmals wurde die Abgeordnetenkammer insgesamt direkt gewählt. Wahlberechtigt waren nur Männer, und zwar ab dem 25. Lebensjahr.

1918

Das Ende des Ersten Weltkrieges brachte auch das Ende der konstitutionellen Monarchie. In der Revolutionsnacht vom 7. auf den 8. November wurde in Bayern die Republik ausgerufen. König Ludwig III. floh. Kurt Eisner, Führer der USPD, wurde erster Ministerpräsident der neuen Republik.

1919

Am 12. Januar wählte das bayerische Volk erstmals einen souveränen Landtag. Das Wahlrecht galt nun auch für Frauen.

Als nach der Ermordung Kurt Eisners in München Unruhen ausbrachen, zog sich Landtag und Regierung nach Bamberg zurück. Von hier aus trat eine neue Verfassung Bayerns in Kraft. Sie sah nur mehr eine Kammer - den Landtag - vor. Erstmals wurde nun der Landtag in vollem Sinn Träger der Volkssouveränität.

1933

Am 28. und 29. April trat letztmals der Bayerische Landtag zusammen. In Berlin hatten bereits Nationalsozialisten die Macht übernommen.

1934

Ein "Reichsgesetz" vom 30. Januar hob alle Landtage auf.

1946

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden von der amerikanischen Militärregierung wieder demokratische Parteien zugelassen.

Am 26. Februar trat in der Aula der Münchner Universität ein "Beratender Landesausschuß" als Vorparlament zusammen. Dr. Wilhelm Hoegner war zu dieser Zeit von der Militärregierung als Ministerpräsident eingesetzt.

Am 30. Juni wurde dann erstmals in Bayerns Geschichte eine verfassungsgebende Landesversammlung gewählt. Ihr gehörten Mitglieder von CSU, SPD, FDP und KPD an.

Mit der Schaffung des Bayerischen Senats knüpfte man wieder an die bayerische Tradition des Zwei-Kammer-Systems an.

Am 1. Dezember stimmte das Volk der neuen Verfassung zu und wählte gleichzeitig einen neuen Landtag. Weil das alte Landtagsgebäude an der Prannerstraße völlig zerstört war, tagte die neugewählte Volksvertretung zunächst in der Universität München, dann im Brunnenhoftheater der Residenz und im Sophiensaal der Oberfinanzdirektion.

1949

lm Januar konnten der Bayerische Landtag und der damals noch bestehende Bayerische Senat, der bis zum 31.12.1999 bestand, in das renovierte Maximilianeum als neuen Sitz einziehen. Seitdem sind "Maximilianeum" und "Bayerisches Parlament" zu einem Synonym geworden.



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