Freistaat Bayern


Geschichte des bayerischen Wappens





Der Bayerische Landtag hat am 5. Juni 1950 das Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern beschlossen. Das Wappen setzt die heraldische Tradition fort, die durch die Wappen des Königsreichs Bayern (1806 - 1918) und das Wappen des Freistaates Bayern von 1923 begründet worden ist.




Das Königswappen von 1806



Noch vor dem Ende des Alten Reiches im August 1806 nahm der bayerische Kürfürst Max IV. Joseph die Königswürde an und ließ ein Wappen gestalten, dessen weiß-blaue Rauten das Gebiet des neuen Königsreichs mit seinen alten und neuen Ländern symbolisieren sollten. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation wurde dieses Königswappen umgestaltet: die Rauten wurden beibehalten, im Mittelschild die Symbole der Kurfürstenwürde jedoch durch die Symbole der neuen Königswürde ersetzt (goldene Krone, Szepter, Schwert auf rotem Grund).

Die schräg angeordneten weiß-blauen Rauten, die die Wittelsbacher 1242 als Wappenschild aus dem Erbe der Grafen von Bogen übernommen hatten, galten seit dem Spätmittelalter als "bayerische Wecken" und damit als Symbols des ganzen "Landes" Bayern.



Das Königswappen von 1835



Das von König Ludwig I. in Auftrag gegebene Wappen, das bis zum Ende des Königreichs 1918 in Kraft war, zeigt neben den Rauten im Herzschild als Symbol für die Einheit Bayerns unter wittelsbachischer Herrschaft in vier Feldern die Abzeichen für die im Königreich vereinigten vier "Stämme" Bayern, Franken, Pfälzer und Schwaben.

Im ersten Feld -oben links- ist ein goldener Löwe mit roter Krone auf schwarzem Grund dargestellt, der für die (Ober-) Pfalz steht. Das Teilwappen war ursprünglich das Symbol der Pfalzgrafen bei Rhein, diente nach der Belehnung des bayerischen Herzogs Ludwig im Jahre 1214 mit der Pfalzgrafschaft jahrhundertelang als gemeinsames Kennzeichen der altbayerischen und pfälzischen Wittelsbacher und wurde seit Mitte des 16. Jahrhunderts von Pfalz-Neuburg als Wappen geführt.

Im zweiten Feld -oben rechts- versinnbildlichen drei silberne Spitzen in Rot, der sog. "fränkische Rechen", Franken. Das Wappen entstammt dem einstigen Fürstbistum Würzburg; der Bischof führte den Ehrentitel eines Herzogs von Franken.

Das dritte Feld -links unten- steht für Schwaben. Das Wappen , bestehend aus einem fünfmal schräg links geteilten, rot-silbernen Feld mit goldenem Pfahl wurde ursprünglich von den Markgrafschaft Burgau geführt.

Im vierten Feld -rechts unten- ist ein blauer , golden gekrönter Löwe auf weißem (silbernem) Grund dargestellt. Dieser sogen. "Veldenzer Löwe" verweist auf die Abstammung der königlichen Familie von einem mittelrheinischen Dynastengeschlecht und wurde vom Wappen des aus der Linie Simmern-Zweibrücken stammenden Kurfürsten Max IV. Joseph ( ab 1806 König Max I.) übernommen.



Das Wappen des Freistaates Bayern von 1923



Schon bald nach der Revolution von 1918 erhielt der Heraldiker Otto Hupp den Auftrag zum Entwurf eines neuen Wappens für Bayern. Sein Entwurf wurde vom Bayerischen Landtag durch Gesetz vom 20. Juli 1923 zum Wappen des Freistaates erklärt.

Hupp griff den Grundgedanken des Wappens von 1835 auf und gestaltete ein Wappenschild aus vier Feldern mit Sinnbildern für die bayerischen Landesteile. Die bayerischen Rauten nehmen als Symbol für Gesamtbayern die erste Stelle ein. Im zweiten Feld ist der pfälzische Löwe abgebildet und im vierten Feld der fränkische Rechen. Das dritte Feld, das Schwaben symbolisiert, wurde neu gestaltet. Hupp griff dabei auf die heraldische Tradition der schwäbischen Herzöge aus dem Haus der Hohenstaufen zurück und entwarf ein Wappen mit drei schreitenden, herschauenden, schwarzen Löwen auf goldenem Grund.

Auf dem Wappenschild, das von zwei goldenen, rotbewehrten Löwen gehalten wird, ruht die sog. "Volkskrone", ein mit Steinen geschmückter und ornamentalen Blättern besetzter Goldreif, der die Volkssouveränität symbolisiert.


Mit der Gleichschaltung der Länder und dem Übergang ihrer Hoheitsrechte auf das Reich verlor Bayern auch das Symbol seiner Eigenstaatlichkeit. Ab 1936 mußten die Behörden in Dienstsiegeln das Symbol des Reichs, den Adler mit dem Hakenkreuz im Eichenkranz verwenden.



Das Wappen des Freistaates Bayern von 1950



Bereits im Herbst 1945 beauftragte die Bayerische Staatsregierung den Münchner Maler und Graphiker Eduard Ege, für den wieder gegründeten Freistaat ein neues Staatswappen zu entwerfen. Sein Entwurf bildete die Grundlage des Gesetzes über das Wappen des Freistaates Bayern, das am 5. Juni 1950 vom Bayerischen Landtag beschlossen wurde.

Ege orientierte sich an den Wappen von 1835 und 1923. Er übernahm das Herzschild mit den bayerischen Rauten als Symbol für Gesamtbayern und die Vierteilung des Wappenschildes zur Darstellung der verschiedenen bayerischen Stämme. Den pfälzischen Löwen für die Oberpfalz setzte er ins erste Feld, den bereits eingeführten fränkischen Rechen für Ober-, Mittel- und Unterfranken ins zweite Feld und die Staufischen Löwen - in abgewandelter Form - für Schwaben ins vierte Feld. Für Ober- und Niederbayern, die im dritten Feld versinnbildlicht sind, griff er auf die mittelalterliche Heraldik der Niederbayerischen Herzöge zurück und schuf einen blauen, goldbewehrten, aufgerichteten Panther auf weißem (silbernem) Grund. Der Panther war ursprünglich das Wappentier der in Südostbayern ansässigen Grafen von Ortenburg-Kraiburg, die genealogisch mit dem Herzoghaus von Kärnten verbunden waren. Die Wittelsbacher hatten Ende des 13. Jahrhunderts dieses Wappentier mit den Rechten und Besitzungen der Ortenburger übernommen.