Der Bayerische Landtag ist mit seiner über 170 jährigen Geschichte eines der ältesten deutschen Parlamente. In der Entwicklung des europäischen Parlamentarismus steht es mit an der Spitze. Seine Anfänge jedoch reichen bis in den Beginn des 14. Jahrhunderts zurück. Die ersten Schritte dazu vollzogen sich in Niederbayern.
1311
Die "Ottonische Handfeste" vom 15. Juni markiert diesen Beginn der parlamentarischen Geschichte Bayerns. Der Wittelsbacher Otto III., Herzog von Niederbayern/Landshut, benötigte dringend Geld. Dafür bewilligte der niederbayerische Adel eine neue Steuer, ließ sich aber gleichzeitig eigene Rechte (z.B. Niedergerichtsbarkeit) bestätigen. Diese Urkunde wurde zur Grundlage für die Freiheiten der drei Landstände Adel, Geistlichkeit und Städte. Diese Landstände wurden auch Landschaft genannt.
1508
Zu Beginn des 16. Jahrhunderts wurden die Herzogtümer Ober- und Niederbayern wiedervereinigt. Seither tagten die Landstände Bayerns zusammen. Ihr Ziel - ein größeres Mitspracherecht - erreichten sie mit der erklärten "Landesfreiheit" von 1508. Sie wurde das "Grundgesetz" der landständischen Verfassung Bayerns auf 300 Jahre.
1669
Die Zeit des fürstlichen Absolutismus drängte die Macht der Landstände wieder zurück. Eingeleitet jedoch war dieser Vorgang bereits während der langen Regentschaft Kurfürst Maximilians I. - 1669 versammelte sich der altbayerische "Landtag" zum letzten Mal. Er wurde seitdem nie mehr einberufen. Lediglich ein "ständiger Ausschuß" führte die Geschäfte weiter - bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Nominell blieben die landständischen Rechte und Freiheiten erhalten.
1808
Als Bayern während der napoleonischen Kriege kurz vor dem Staatsbankrott stand, schien nur mehr eine moderne Verfassung mit einem Parlament die Einheit des Staates und geordnete Finanzen zu garantieren. So erließ König Max I. Joseph am 1. Mai eine Konstitution, die bestimmte bürgerliche Grundrechte einräumte. Die alte "Landschaft" wurde aufgelöst. Die vorgesehene Nationalrepräsentation unterblieb.
1818
Schließlich sah sich der König gezwungen, eine neue Verfassung zu gewähren. Nach englischem Vorbild legte sie eine Ständeversammlung mit zwei Kammern fest. Die 1. Kammer - die der Reichsräte - bestand aus Mitgliedern kraft Geburt, Besitz, Amt oder königlicher Ernennung. In der 2. Kammer saßen - teils indirekt - gewählte Abgeordnete von Adel, Geistlichkeit, Bürgern und Bauern.
1819
Am 4. Februar konnte der König die erste Ständeversammlung eröffnen. Die Sitzungsperioden nannte man "Landtag". Hauptaufgabe dieses 1. Landtags war es, die Staatsfinanzen zu ordnen und das Budget festzusetzen.
1849
Die bayerische Volksvertretung erhielt nun ganz offiziell die Bezeichnung "Landtag". Sitz des Landtags war von 1819 bis 1934 das Haus Prannerstraße 20 (Nähe Promenadenplatz) in München.
1881
Die geheime Wahl der Landtagsabgeordneten wird eingeführt.
1907
Erstmals wurde die Abgeordnetenkammer insgesamt direkt gewählt. Wahlberechtigt waren nur Männer, und zwar ab dem 25. Lebensjahr.
1918
Das Ende des Ersten Weltkrieges brachte auch das Ende der konstitutionellen Monarchie. In der Revolutionsnacht vom 7. auf den 8. November wurde in Bayern die Republik ausgerufen. König Ludwig III. floh. Kurt Eisner, Führer der USPD, wurde erster Ministerpräsident der neuen Republik.
1919
Am 12. Januar wählte das bayerische Volk erstmals einen souveränen Landtag. Das Wahlrecht galt nun auch für Frauen.
Als nach der Ermordung Kurt Eisners in München Unruhen ausbrachen, zog sich Landtag und Regierung nach Bamberg zurück. Von hier aus trat eine neue Verfassung Bayerns in Kraft. Sie sah nur mehr eine Kammer - den Landtag - vor. Erstmals wurde nun der Landtag in vollem Sinn Träger der Volkssouveränität.
1933
Am 28. und 29. April trat letztmals der Bayerische Landtag zusammen. In Berlin hatten bereits Nationalsozialisten die Macht übernommen.
1934
Ein "Reichsgesetz" vom 30. Januar hob alle Landtage auf.
1946
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden von der amerikanischen Militärregierung wieder demokratische Parteien zugelassen.
Am 26. Februar trat in der Aula der Münchner Universität ein "Beratender Landesausschuß" als Vorparlament zusammen. Dr. Wilhelm Hoegner war zu dieser Zeit von der Militärregierung als Ministerpräsident eingesetzt.
Am 30. Juni wurde dann erstmals in Bayerns Geschichte eine verfassungsgebende Landesversammlung gewählt. Ihr gehörten Mitglieder von CSU, SPD, FDP und KPD an.
Mit der Schaffung des Bayerischen Senats knüpfte man wieder an die bayerische Tradition des Zwei-Kammer-Systems an.
Am 1. Dezember stimmte das Volk der neuen Verfassung zu und wählte gleichzeitig einen neuen Landtag. Weil das alte Landtagsgebäude an der Prannerstraße völlig zerstört war, tagte die neugewählte Volksvertretung zunächst in der Universität München, dann im Brunnenhoftheater der Residenz und im Sophiensaal der Oberfinanzdirektion.
1949
lm Januar konnten der Bayerische Landtag und der damals noch bestehende Bayerische Senat, der bis zum 31.12.1999 bestand, in das renovierte Maximilianeum als neuen Sitz einziehen. Seitdem sind "Maximilianeum" und "Bayerisches Parlament" zu einem Synonym geworden.